Vorteil Kostenersparnis
Für die Ehescheidung vor Gericht bedarf es mindestens eines Rechtsanwaltes, was bedeutet, dass es nicht notwendig ist, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragt. Dies wiederum hat zur Konsequenz, dass den Scheidungswilligen Kosten erspart werden, da die Anwaltsgebühr nur einmal anfällt und im Zuge einer Vereinbarung die Anwaltskosten dann hälftig von den Ehepartnern getragen werden.
Voraussetzung ist einvernehmliche Scheidung
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Scheidung einvernehmlich ist, das heißt, dass der Wille sich scheiden zu lassen, auf Seiten beider Eheleute besteht und sich auch hinsichtlich der Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und Sorgerecht) nicht vor Gericht gestritten wird.
Wie funktioniert die Online-Scheidung?
In diesem Zusammenhang gibt es die Möglichkeit der sogenannten Online-Scheidung, die eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Wir führen die Scheidung dann unkompliziert anhand der modernen Kommunikationsmittel durch. Der Auftrag zur Ehescheidung kann über das Online-Formular erteilt werden, wobei in einem Telefongespräch die noch zu klärenden Problemfelder von mir, Herrn Rechtsanwalt Jan Degenhardt, abgefragt werden. Der Schriftverkehr erfolgt in diesem Zusammenhang über E-Mail, wobei selbstverständlich der Scheidungstermin von beiden Eheleuten und auch von mir wahrgenommen werden wird.